Einräumen
, verb. reg. act. 1. Hinein räumen, in den gehörigen
Raum bringen. Waaren einräumen, sie in ihre bestimmten Plätze
räumen. Hausrath, Meublen einräumen, in die Zimmer räumen. 2.
Einen Raum eingeben, einen Raum überlassen. 1) Eigentlich. Jemanden seinen
Platz, die vornehmste Stelle einräumen. Jemanden ein Zimmer in einem
Hause; ein Haus einräumen, ihn in dasselbe aufnehmen, ihm ein Zimmer, ein
Haus auf einige Zeit überlassen. 2) Figürlich. (a) Einen Satz, einen
Ausspruch zugeben, für wahr annehmen. Ich räume diesen Satz ein. Ich
will es einräumen, daß u. s. f. Ich räume dir dieses nicht ein,
d. i. nehme solches von dir nicht als wahr an. (b) Ingleichen, Freyheit,
Nachsicht verstatten. Er räumet seinen Kindern gar zu vieles ein. Das
muß man dem Gesinde nicht einräumen. Man muß dem Teufel nichts
einräumen. So auch die Einräumung. Im Oberdeutschen lautet dieses
Wort einraumen, in welcher Gestalt es auch einige Mahl in der Deutschen Bibel
vorkommt. [
1727-1728]