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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Einkerben

, verb. reg. act. 1) Kerben in etwas machen. Eine Schachtel, einen Fisch einkerben. 2) Vermittelst einer Kerbe einzeichnen, im gemeinen Leben. Eine Schuld einkerben, sie in das Kerbholz schneiden. So auch die Einkerbung. [1713-1714]
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