Einkalken, verb. reg. act. 1) Ein Dach einkalken, die Ziegel auf demselben mit Kalk verbinden; wie eindecken. 2) Die Felle einkalken, bey den Weißgärbern, sie auf der Fleischseite mit Kalk bestreichen, damit man sie abharren könne; welches auch schwöden genannt wird. [1713-1714] | |