Der Eingriff
, des -es, plur. die -e, das Eingreifen, auch wenn diese
Handlung als ein Concretum betrachtet wird. Der Eingriff des Kammrades in das
Getriebe. Besonders figürlich, der unerlaubte Gebrauch einer fremden
Sache; am häufigsten aber die Kränkung eines fremden Rechtes. Ein
Eingriff in ein fremdes Amt. Eingriff in jemandes Rechte thun. Dieser Eingriff
in seine Gerechtsame wird nicht ungeahndet bleiben. Gewaltthätige
Eingriffe. Die Oberdeutschen Ausdrücke, in fremdes Vermögen Eingriff
thun, sich desselben bemächtigen, in jemandes Habe und Gut Eingriff thun
u. s. f. sind im Hochdeutschen wenig üblich.
S. Eingreifen. Opitz gebraucht Ps. 73 das Wort Eingreif
in einer besondern Verbindung:
- Sie vollziehn den Lebenslauf Ohn allen Eingreif der Gefahr, In
Luft und Freuden ganz und gar, Sind stark und mästen sich recht auf;
wo es vermuthlich für Angriff, Anfall
stehet. [
1705-1706]