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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Das Eigengericht | | Die Eigenheit

Eigenhändig

, adj. et adv. was mit eigener Hand geschiehet, oder geschehen ist. Einem etwas eigenhändig übergeben. Ein eigenhändiges Schreiben, welches man selbst mit eigener Hand geschrieben hat. Etwas eigenhändig schreiben. Die eigenhändigen Schreiben großer Herren sind nicht allein von den Kanzelleyschreiben, sondern auch von den Handschreiben unterschieden, S. das letztere. Im Niedersächsische ist für eigenhändig händig und handig üblich. [1673-1674]
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