Der Ehrschatz, des -es, plur. inus. ein nur noch in dem Lehensrechte übliches Wort, diejenige Abgabe zu bezeichnen, welche man dem Landesherren bey der Veränderung des Besitzers eines Lehens entrichten muß; S. Lehnsware. Daher ehrschätzig, adj. et adv. den Ehrschatz zu entrichten verbunden. Ehrschätzige Güter, welche so oft sie ihren Besitzer verändern, dem Lehensherren den Ehrschatz entrichten. Verehrschatzen, verb. reg. act. den Ehrschatz entrichten von einem Gute bezahlen. [1659-1660] | |