Der Ehehalt
, des -n, plur. die -en, ein Dienstbothe, er sey nun
männlichen oder weiblichen Geschlechtes. Am häufigsten wird dieses
Wort in Obersachsen und Oberdeutschland im Plural gebraucht, das Befinde
auszudrucken.Anm. Halt, Hold ist ein altes Wort, einen Menschen zu bezeichnen,
der einem andern zu gewissen Diensten verbunden, aber von einem Leibeigenen
noch verschieden ist. In diesem Verstande kommen Alde im Gothischen und
Longobardischen und Aldio, Aldius im mittlern Lateine häufig vor. Das
letztere erkläret eine alte Glosse bey dem Lindenbrog, durch libertum cum
impositione operarum factum,
S. Grundholde, Holde. Nur die Bedeutung des Wortes Ehe
ist in dieser Zusammensetzung dunkel. Vermuthlich bedeutet es hier so viel als
das alte echt, d. i. eigen, eigenthümlich. Ein Ehehalt würde alsdann
einen eigenthümlichen Unterthan, einen Leibeigenen bedeuten. Im
Schwabenspiegel ist Ehalt ein Knecht. Nach einer andern Bedeutung des Wortes
Ehe, nach welcher es Verbindung, Verbindlichkeit überhaupt ausdruckte,
kommt Ehalti bey dem Notker für Religion vor, welche Raban Maurus durch
Ehaftida gibt. In Boxhorns Glossen ist ehaltic rechtmäßig,
gesetzmäßig. [
1645-1646]