Der Dreyzehner, des -s, plur. ut nom. sing. ein Mitglied eines Colegii von dreyzehen Personen. Dergleichen Dreyzehnergibt es unter andern zu Straßburg, welche die Aufsicht über das Kriegeswesen, und über die Befestigung der Stadt hatten. Ein ähnliches Collegium ist zu Basel, welches auch der geheime Rath, dessen Mitglieder aber Dreyzehnerherren genannt werden. Es rathschlaget über wichtige Staats- und Kriegssachen. [1551-1552] | |