Dreyherrig
, im gemeinen Leben auch dreyherrlich, dreyherrisch, adj. et
adv. drey verschiedenen Herren habend. Ein dreyherriges Dorf. Der Ort ist
dreyherrig, auch wenn die Oberherrschaft nur in einer gemeinschaftlichen
Gerichtsbarkeit bestehet. In Oberdeutschland gibt es mehrere dreyherrige
Herrschaften, wo einer den Wildbaum, ein anderer die Fraiß und Cent, und
ein dritter die landesfürstliche Obrigkeit besitzet. [
1549-1550]