Diebisch
, -er, -te, adj. et adv. 1) Nach Art der Diebe. Diebisch
handeln. Er ist diebisch mit mir umgegangen. Etwas diebischer Weise entwenden.
Er schleicht mit scheuem Blicke Und mehr als diebscher Furcht
zurücke, Haged.
2) Zum Stehlen geneigt, zum Stehlen gewöhnt. Von
diebischer Art seyn. Diebisches Volk.
Wo er mit diebscher Faust das Gold von Pillen schabt, Can.
Anm. Der Comparativ kommt als ein Adverbium zuweilen, als ein
Adjectiv aber niemahls vor, so wenig als der Superlativ. Ehedem war dieblich
für diebisch üblich; dagegen diebig, im Schwabenspiegel diubig,
gestohlen bedeutete. [
1481-1482]