Das Departement
, (sprich Departemang,) des -s, plur. die -s, das Franz.
Departement, der Inbegriff zusammen gehöriger Geschäfte, welche der
Aufsicht Einer oder mehrerer Per- [
1451-1452] sonen
anvertrauet sind. Das Kriegs-Departement, See-Departement, Finanz-Departement
u. s. f. Besonders wenn gewisse Collegia nach Beschaffenheit der Geschäfte
in mehrere Abtheilungen gesondert sind. [
1453-1454]