Copuliren, verb. reg. act. aus dem Latein. copulare, verbinden. Im Deutschen gebraucht man dieses Wort nur von der ehelichen Verbindung verlobter Personen durch den Priester; ehelich einsegnen, im gemeinen Leben trauen. Daher die Copulation, die eheliche Einsegnung; die Trauung. [1349-1350] | |