Der Churfürst
, des -en, plur. die -en, in dem Deutschen Staatskörper,
ein Reichsfürst, welcher das Recht hatte, das Oberhaupt des Deutschen
Reiches zu wählen. Es waren dieser Churfürsten neun, wovon drey
geistliche, sechs aber weltliche Churfürsten waren.
S. Chur. [
1333-1334]