Der Chor-Bischof, des -es, plur. die -Bischöfe, in der Römischen Kirche, welcher ein Vicarius eines andern Bischofes ist, und dessen Amt auf dem Lande und in dem Chore seiner Stiftskirche zu vertreten hat, der Weihbischof; nach dem Lat. Chorepiscopus. Oder vielmehr ein Bischof, welcher eines andern Bischofes Amt auf dem Lande verstehet von - hier nichtlateinischer Text, siehe Image - , regio, Episcopus regionarius, ein Landbischof. [1329-1330] | |