Der Capitular, des -en, plur. die -en, ein Canonicus oder Ordensglied, welches das Recht hat, dem Capitel, oder der Versammlung seines Ordens oder seiner Gesellschaft beyzuwohnen; bey den Domstiftern und den Ritterorden auch wohl ein Capitular-Herr. Aus dem mittlern Latein. Capitularis und Capitularius. [1305-1306] | |