Der Bürschausschuß, des -sses, plur. die -schüsse, eben daselbst, eine Person, welche von den Bürschständen erwählet wird, eine gemeinschaftliche Bürschangelegenheit zu besorgen. Sind dieser Person mehrere, so hat der Ausdruck alsdann eine collective Bedeutung. S. Ausschuß. [1269-1270] | |