Der Burgvogt, des -es, plur. die -vögte, ehedem so viel als ein Burggraf, S. dieses Wort. In geringerer Bedeutung ist dieser Burgvogt noch in einigen Orten, z. B. in Zelle, ein Richter, welcher das Recht in dem zu einer ehemaligen Burg gehörigen Gebiethe handhabet. [1267-1268] | |