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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Bundestag | | Bundfrey

Bundesverwandt

, adj. et adv. der mit einem andern im Bunde stehet; ein Bundesgenosse, S. dieses Wort. Bundesverwandte Nationen, Raml. in der Schweiz werden diejenigen Staaten bundesverwandte Orte, oder Confoederati genannt, welche mit der ganzen Eidsgenossenschaft, oder doch mit einigen Cantons im Bunde stehen, dergleichen Staaten Graubünden, Genf, Wallis und Neuburg sind, welche auch mitverbündete Orte heißen. Zugewandte Orte oder Socii sind hingegen diejenigen, welche zu dem Staatskörper der Schweiz gehören, und auf den allgemeinen Tagesatzungen Sitz und Stimme haben. Dergleichen sind, der Abt von St. Gallen, die Stadt St. Gallen, Mühlhaufen, welche aber doch mit einigen Cantons verbindet ist, und Biel. [1255-1256]
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