Broschiren
, verb. reg. act. aus dem Franz. brocher. 1) Bey den
Buchbindern, ein Buch nur heften, und allenfalls mit Papier überziehen,
ohne ihm einen ordentlichen Band zu geben. 2) Bey den Zeugwebern, vielfarbige
Blumen nach dem Leben in seidene oder wollene Zeuge weben. Broschirte Zeuge,
broschirter Sammt. Daher der Broschirer, ein Weber, welcher diese Kunst
verstehet. [
1205-1206]