Der Brautdiener
, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, wie in
Thüringen und Niedersachsen, unverheirathete Mannspersonen, welche den
Bräutigam am Tage der Hochzeit bedienen, und ihn in das Schlafgemach
führen.
S. Brautjungfer. [
1169-1170]