Die Braugerechtigkeit, plur. inus. das Recht Bier zu brauen, welches entweder auf den Personen oder auf den Häusern haftet; das Braurecht. Wer dieses Recht besitzet wird brauberechtigt genannt. An einigen Orten heißt die Braugerechtigkeit das Brauurbar. [1163-1164] | |