Böslich
, adv. auf eine böse Art. 1) Den göttlichen und
menschlichen Gesetzen zuwider. Böslich leben, Weish. 10, 5, in welcher
Bedeutung aber dieses Wort im Hochdeutschen nicht gebrauchtwird. 2) Mit Wissen
und Vorsatze böse, in der Absicht zu schaden. Jemanden böslich
verklagen, ihn fälschlich anklagen, um ihm zu schaden, Esth. 6, 9. Seinen
Ehegatten böslich verlassen. Hier ist es mit boßhaft einerley, ob es
gleich den harten Begriff des letztern etwas mildert, kommt aber im
Hochdeutschen außer der Gerichts- und Kanzelleysprache wenig
vor. [
1135-1136]