Der Blaustrumpf, des -s, plur. die -strümpfe, im gemeinen Leben an einigen Orten, ein Spottnahme der Gerichtsdiener, und in weiterer Bedeutung auch eines jeden Angebers und Verräthers; weil die erstern an einigen Orten blaue Strümpfe tragen müssen. [1057-1058] | |