* Das Binnengericht, des -es, plur. die -e, in Westphalen, eine begrenzte, geschlossene oder umschränkte Gerichtsbarkeit, welche in einen gewissen bestimmten Bezirke ausgeübet wird; Jurisdictio circumsepta, im Oberdeutschen das Zaungericht. S. dieses Wort. [1025-1026] | |