Beypflichten
, verb. reg. neutr. mit haben. Einem beypflichten, dem, was er
sagt, aus Überzeugung Beyfall geben, ihm beystimmen. Eines Rede
beypflichten. Ich kann dir hierin nicht beypflichten. Daher die
Beypflichtung.Anm. Man wird dieses Wort in den ältern und mittlern Zeiten
vergebens suchen. Es scheinet, daß es nicht so wohl zu Pflicht, officium,
als vielmehr zu pflegen, warten, gehöret, von welchem es das
Frequentativum seyn kann. Im Niedersächs. bedeutet zupflegen, jemanden an
die Hand gehen, dessen Handlanger seyn, welche Bedeutung denn zu dieser
figürlichen Anlaß gegeben haben kann. Im Oberdeutschen ist für
beypflichten, beylegen und beyplatzen, im Niedersächsischen beyschlagen,
und im Hochdeutschen auch beystimmen üblich. [
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