Münchener DigitalisierungsZentrum - Digitale BibliothekBSB - Bayerische Staatsbibliothek

Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Bewahren | | * Bewahrheiten

Bewähren

, verb. reg. act. 1) Die Wahrheit einer Sache darthun, sie beweisen. Eine Sache mit vielen Gründen bewähren. Wer will mich Lügen strafen und bewähren, daß meine Rede nichts sey: Hiob 24, 25. Paulus bewährete es, das Jesus von Nazareth der Christ sey, Apost. 9, 22.
Des Cadmus Staate kann dir meine Macht bewähren, Lohenst.
In dieser Bedeutung ist es im Hochdeutschen größten Theils veraltet, obgleich noch Hagedorn singt:
Das Werk das deinen Witz bewährt.
2) Prüfen, die echte Beschaffenheit einer Sache durch die Erfahrung zu erkennen suchen. Gleichwie der Ofen bewähret die neuen Töpfe, also bewähret die Trübsal des Menschen Sinn,Sir. 27, 6. Ein Mann wird durch den Mund des Lobers bewährt, wie das Silber im Tiegel, Sprichw. 27, 21. Welcherley eines jeden Werk sey, wird das Feuer bewähren, 1 Cor. 13, 3. Auch diese Bedeutung ist wenig mehr gebräuchlich. 3) Prüfen und wahr oder echt befinden, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen noch am meisten im Passivo vorkommt. Die Kraft dieses Arzeneymittels ist durch eine lange Reihe von glücklichen Erfahrungen bewähret worden. Ein bewährtes Mittel. Eine bewährte Treue, eine bewährte Freundschaft, die in mehrern Proben standhaft befunden worden. Ingleichen in weiterer Bedeutung das Participium bewährt, für glaubwürdig. Ein bewährter Mann. Bewährte Zeugnisse. Bewerte Bücher, in dem 1514 gedruckten Deutschen Livius. 4) Dauerhaft machen, als eine figürliche Bedeutung der vorigen; obgleich nur selten. Die Reitzungen haben seine Standhaftigkeit nur noch mehr bewähret.
Wir haben unsern Bund die Zeit bewähren lassen, Günth.
Anm. In der ersten Bedeutung, wo beuuaren schon bey dem Stryker, in dem alten Gedichte auf Carln den Großen, und im Schwabenspiegel vorkommt, scheinet dieses Wort zunächst von wahr, verus, abzustammen. Allein in der zweyten und den folgenden ist es vermuthlich eine Figur von wara, sehen. In einer Urkunde von 1470 kömmt bewähren auch wirklich für wahrnehmen vor. S. Gewahr und Wahrnehmen. Im Theuerdanke steht es auch für ausführen verrichten.
Der gar oft hat bewehrt Tewrlich sach mit der hanndt.
[963-964]
Bewahren | | * Bewahrheiten