Beschocken
, verb. reg. act. mit Schocken, d. i. nach Schocken bestimmten
Steuern, belegen, ein besonders in Chursachsen üblicher Ausdruck, von
welchem das Mittelwort beschockt am üblichsten ist. Beschockte Güter,
welche Schocke zu entrichten haben.
S. Schock. [
903-904]