Münchener DigitalisierungsZentrum - Digitale BibliothekBSB - Bayerische Staatsbibliothek

Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Suche

Neue ausführliche Suche

Beschirmen | | Der Beschlag

Beschlafen

, verb. irreg. act. ( S. Schlafe,) 1. Über einer Sache zu Bette gehen und einschlafen. So sagt man noch im Oberdeutschen: Den Zorn gegen den Nächsten soll man nicht beschlafen. Im Hochdeutschen gebraucht man dieses Wort im gemeinen Leben nur in engerer Bedeutung, über dem Nachdenken, über eine Sache einschlafen. Ich will es beschlafen, ich will es die Nacht überlegen, wofür man in Niedersachsen sagt, ich will mich darauf beschlafen. Man soll ein Ding beschlafen, ehe man sich dazu entschließt. 2) Als ein anständiger Ausdruck im gemeinen Leben für schwängern. Eine Weibsperson beschlafen, sich auf unerlaubte Art fleischlich mit ihr vermischen; in welcher Bedeutung dieses Wort oft in der Deutschen Bibel und2 Mos. 22, 19 gar von der Sünde der Sodomiterey vorkommt. Daher die Beschlafung, besonders in der letzten Bedeutung. [899-900]
Beschirmen | | Der Beschlag