Der Bergmeister
, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Im Bergbaue, ein Bergbeamter,
der im Nahmen des Lehensherren die Zeche verleihet, das ganze Bergwerk richtet,
und den Oberbergmeister über sich hat, in welcher Rücksicht er auch
Unterbergmeister genannt wird. 2) An einigen Orten, z. B. zu Nürnberg,
führen diesen Nahmen auch die zwey Vorgesetzten der Steinbrecher-Innung.
3) An noch andern Orten heißt auch der Vorgesetzte eines Weinberges ein
Bergmeister,
S. Weinmeister. [
873-874]