Das Berggericht, des -es, plur. die -e. 1) Ein Gericht, welches in Bergsachen zu erkennen hat. 2) Zu Halle in Sachsen führet das Schultheißengericht, welches sich über die Stadt und ihre Vorstädte erstrecket, den Nahmen eines Berggerichts, weil es hoch lieget, im Gegensatze des Thalgerichtes, welches über das Thal, und die darin befindlichen Salzwerke zu gebiethen hat. [869-870] | |