Berauben
, verb. reg. act. 1) Eigentlich, und absolute, d. i. ohne die
Endung der Sache beyzufügen, eines Eigenthum widerrechtlich und mit
öffentlicher Gewalt wegnehmen. Die Reisenden berauben. Ein Haus, die
Kirche berauben. 2) In weiterer Bedeutung, einem das Seinigen entziehen, es
geschehe auf welche Art es wolle. Den Staat, die Cassen berauben. Am
häufigsten aber mit der zweyten Endung der Sache. Jemanden seines
Vermögens, seiner Ehre, seines Lebens berauben. Man hat ihn aller seiner
Kinder beraubt. Durch den Krieg wird das Vaterland seiner besten Bürger
beraubt. Ich will dich dieser Sache nicht berauben. 3) In noch weiterer
Bedeutung, [
855-856] den Genuß einer Sache hindern.
Dieser Umstand beraubet mich alles Trostes, aller Hülfe. Daher, einer
Sache beraubt seyn, oft nur überhaupt den Mangel derselben ausdruckt.
Seiner Eltern beraubt seyn. Er ist seines Gesichtes schon lange beraubt
gewesen. Aller Hoffnung, alles Trostes beraubt seyn. So auch die Beraubung.Anm.
Birouban kommt schon bey dem Übersetzer Isidors vor. Lange vor ihm sagte
schon Ulphilas birauban. Im Angelsächs. lautet dieses Wort bereafian, im
Engl. bereave, im Holländ. berooven, im Schwed. beröfwa. Dietmar von
Ast statt dessen das einfache rouban:
Si roubt mih der sinne min.
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857-858]