Belieben
, verb. reg. neutr. welches mit der dritten Endung der Person,
so wohl persönlicher als unpersönlicher Weise üblich ist. 1)
Gefallen an etwas tragen, Neigung zu etwas haben. Diese Speise beliebt mir
nicht. Was schön ist, beliebt einem jeden.
Herr dein Befehl beliebt mir für und für, Opitz Ps.
119, 8.
In welcher Bedeutung es aber im Hochdeutschen wenig mehr
vorkommt.
S. Beliebt. 2) Sich aus Neigung zu etwas
entschließen. Wenn es beliebt werden sollte, diese Sache einzuführen.
Thut was euch beliebt. Es beliebt mir nun so. Wenn es Gott beliebt. Ingleichen
überhaupt für wollen, doch nur als ein Ausdruck der
gesellschaftlichen Höflichkeit von andern, und nicht von sich selbst. Es
beliebte ihm wegzugehen. Ich erwarte was ihnen im dieser Sache belieben wird.
Belieben sie doch zu trinken, trinken sie doch. Das was ihr die Seele zu nennen
beliebt, was ihr die Seele nennet, Dusch. Ingleichen höhnisch, er beliebte
zu glauben.Anm. Das Hauptwort die Beliebung wird zwar auch von einigen
gebraucht, allein das folgende Belieben ist in dieser Bedeutung häufiger.
Bey den Handwerkern druckt Beliebung, eine jede freywillige Anstalt, einen
freywilligen Vertrag aus; z. B. die Todtenbeliebung, ein freywillige Anstalt
zur Beerdigung ihrer Todten; eine Leichen-Casse. Das einfache liben kommt mit
der dritten Endung der Person für placere schon bey dem Ottfried vor. Das
Lateinische libet kommt so wohl in dem Klange, als der Bedeutung und
Wortfügung damit überein. Ottfried hat auch schon giliuben, und noch
heut zu Tage ist geliebt es Gott, für beliebt es, üblich.
S. Gelieben. [
843-844]