Belehren
, verb. reg. act. eine Lehre, d. i. Nachricht, Unterricht, in
einzelnen Fällen ertheilen. Laß dich doch belehren, dir deinen
Irrthum in dieser Sache benehmen. Ich will mich anders belehren lassen. Ich
lasse mich gerne belehren, nehme gerne Unterricht an. Sich in einer Sache
belehren lassen. Ingleichen mit der zweyten Endung, doch nur in den
Redensarten: sich eines andern, sich eines bessern belehren lassen. Daher die
Belehrung; ingleichen das Belehrungsurtheil, in den Rechten, wenn sich der
Richter oder eine Partey von einem Schöppenstuhle u. s. f. belehren
lässet, was in einer Sache Rechtens ist. [
841-842]