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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Belästigen

, verb. reg. act. welches das Iterativum des vorigen ist, und nur in dessen figürlichen Bedeutungen vorkommt. 1) Mit einer Sache, als mit einer Last, belegen. Die Unterthanen mit Steuern und Gaben belästigen. Sich mit anderer Leute Kindern belästigen. 2) Beschwerlich fallen, zur Last seyn. Jemanden mit seinen Besuchen belästigen. Dieser Richter in dir, der dich so oft mit seiner ungestümen Stimme belästiget, Dusch. So auch die Belästigung. [839-840]
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