Beköstigen
, verb. reg. act. mit der nöthigen Kost, d. i. Speise und
Trank, auf geraume Zeit versehen. Einen beköstigen. Sich selbst
beköstigen, sich seine gewöhnlichen Speisen selbst zurichten lassen.
Daher die Beköstigung, so wohl für die Handlung des Beköstigung,
als auch den Unterhalt selbst.Anm. Das Zeitwort bekösten, von welchem
dieses das Frequentativum ist, kommt auch im Oberdeutschen vor. In eben dieser
Mundart bedeutet beköstigen auch noch, 1) die Kosten zu etwas hergeben,
welche Bedeutung auch das Niedersächsische bekostigen hat. 2) Kosten
verursachen. 3) Opitz gebraucht dieses Wort in einer Bedeutung, die der
Hochdeutschen zwar nahe kommt, aber in derselben doch nicht üblich ist:
Und das ohne alle Müh der Menschen erster
Stand Beköstigt sey mit dem, was trägt das grüne Land.
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