Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
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Behörig
, adj. et adv. gleichfalls am häufigsten in der Oberdeutschen und Niedersächsischen Mundart, für gehörig, was sich gehöret, oder geziemet. Der behörige Ort. Sich behörig betragen. Die Sache ist behörig angebracht. [
815-816
]
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Überblick
Band:
Adelung, Johann Christoph:Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, A - E
Kapitel:
B
Seiten:
815-816
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