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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Die Behörde

, plur. die -n, am häufigsten in der Oberdeutschen Mundart. 1) Was sich gehöret, oder geziemet, was nöthig ist. Wir werden die Behörde verfügen. 2) Was zu etwas gehöret, das Zubehör. Das Gut mit aller seiner Behörde; in welcher Bedeutung auch im Niedersächsischen Behör üblich ist. 3) Der gehörige Ort, der Ort, an welchen eine Sache hin gehöret; besonders in den Rechten, für Instanz. Etwas an die Behörde bestellen. Sie haben sich bey der Behörde zu melden. Es sind die nöthigen Befehle an die Behörde ergangen.Anm. Dieses Wort, welches zuweilen auch Behör lautet, und auch in den Hochdeutschen Kanzelleyen üblich ist, ist von dem Verbo behören, welches im Oberdeutschen für gehören üblich ist. [815-816]
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