Begeben
, verb. irreg. recipr.
S. Geben. Sich begeben.1) Sich an einen Ort
verfügen, mit verschiedenen Präpositionen. Sich nach Berlin, nach
Paris begeben. Ich werde mich bald nach Hause, nach Hofe begeben. Sich in einen
Ort, in eine andere Stadt, in ein Kloster, in den Krieg, in sein Zimmer, ins
Bett, in eines Schutz begeben. Er begab sich in Gefahr. Sich aus dem Lande, aus
der Stadt begeben. Sich in das Elend, in einen neuen Stand begeben. Sich wieder
auf den Weg begeben. Sich zur Ruhe, sich zu Schiffe begeben. Die Armee begab
sich auf die Flucht. Sich auf Reisen begeben. Sich weg begeben.
Lucinde kommt, begib dich gleich von hier, Gell.
2) Wirklich werden, geschehen. Wenn es sich ja begeben
sollte, daß u. s. f. So oft sich der Fall begibt. Nach Verlauf der Zeit
begab es sich, daß ein gefährlicher Streit entstand. Es hat sich seit
dem gar viel begeben. Ehedem war auch das einfache geben in dieser Bedeutung
üblich, denn im Theuerd. Kap. 55 heißt es: Es gab sich auf ein annder
zeit, für es begab sich.3) Von etwas abstehen, sein Verlangen darnach
fahren lassen, mit der zweyten Endung der Sache. Sich seines Rechtes begeben.
Ich begebe mich dessen, lasse alle Gedanken und Hoffnung darauf fahren. Ich
habe mich dieser Hoffnung längst begeben. Ich han der welte mich begeben,
sang schon Winsbeck.Daher die Begebung, doch nur in der ersten und dritten
Bedeutung, indem für die zweyte Begebenheit das Hauptwort ist.Anm.
Folgende Bedeutungen sind im Hochdeutschen veraltet. 1) Ergeben, als ein
Activum. Auch begebet nicht der Sünde eure Glieder zu Waffen der
Ungerechtigkeit, sondern begebet euch selbst Gott, Röm. 6, 13. Gleichwie
ihr eure Glieder begeben habt zum Dienst der Ungerechtigkeit, u. s. f. V. 19.
2) Verlassen, gleichfalls als ein Activum. Begib dina heizmuoti, verlaß
deinen Zorn, Notker. Ich will si nicht begeben, Christian von Hamle. Bey dem
Opitz kommt diese Bedeutung noch sehr oft vor. Z. B.
Wenn das Glück uns plötzlich hat begeben.
Ingleichen:
Dein Gebot ist mirTief eingepflanzt, ich will es nicht
begeben.
3) Ausgeben, vom Gelde, welche Bedeutung noch das
Niedersächsische begeven hat. 4) Heirathen, welcher Gebrauch gleichfalls
nur in der Niedersächsischen Mundart vorhanden ist. Übrigens istnoch
dieses zu bemerken, daß dieses Verbum, so wie die meisten Reciproca sein
Participium der vergangenen Zeit leidet; daß man also auch nicht sagen
kann, die Nachricht von einem daselbst begebenen Unglücke. [
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