Befehlen
, verb. irreg. act. Ich befehle, du befiehlst, er befiehlt, wir
befehlen, u. s. f. Imperf. Ich befahl, Conj. befehle, Partic. befohlen. 1)
Niedrigern seinen Willen auf einestrenge verpflichtende Art bekannt machen,
einen Befehl ertheilen, in der ersten Bedeutung dieses Wortes. Ich habe ihm
diese Sache befohlen. Der König befahl, daß sich jedermann von ihm
entfernen sollte. Befiehlt er ihren Tod, Gell. gibt er Befehl zu ihrer
Hinrichtung; welche Wortfügung sich doch nur in der Sprache der Dichter
gebrauchen lässet. Figürlich stehet dieses Wort auch zuweilen
für herrschen, regieren. Er versteht die Kunst zu befehlen vollkommen.
Alexander wollte der ganzen Welt befehlen.
Was, spricht er nur als Gast, wo er als Herr befahl:
Schleg.
In der Sprache der Höflichkeit wird dieses Wort oft
für verlangen, belieben, Neigung zu etwas haben gebraucht. Was befehlen
sie: Wie sie befehlen. 2) Anvertrauen, eines Aufsicht, Schutz, Treue
übergeben. Seine Seele Gott befehlen. Ich befehle mich Gott, Apostelg. 20,
32. Befiehl dem Herren deine Wege. Gott befohlen! Dieser Gebrauch ist im
Hochdeutschen größten Theils veraltet, und nur noch in der Schreibart
der Gottesgelehrten üblich. Außerdem gebraucht man lieber empfehlen.
Im Oberdeutschen ist befehlen überall für dieses letztere
üblich, auch wenn man sich jemanden aus Höflichkeit empfiehlet.Anm.
In der zweyten Bedeutung, welche die älteste zu seyn scheinet, kommt im
Gothischen schon anafihlha, und im Alemannischen filahan, und bey dem Kero
pifelahan vor. Das Schwed. bifalla, Dän. Befale, und Isländ. bifala
bedeutet so wohl befehlen als empfehlen. Indessen ist die eigentliche
Abstammung dieses Wortes noch unbekannt. Im Oberdeutschen, in dessen rauhern
Mundarten dieses Wort befehlchen lautet, gehet es regulär, ich befehle, du
befehlest, er befehlet, ich befehlete u. s. f. bis auf das Supinum, welches
daselbst gleichfalls befohlen lautet. [
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