Der Befehl
, des -es, plur. die -e. 1) Eigentlich, der Ausspruch eines
Obern, daß etwas geschehen soll, der verpflichtende Ausdruck seines
Willens in einzelnen Fällen. Einen Befehl geben, ertheilen, bekommen,
empfangen. Eines Befehl ausrichten, vollziehen, überschreiten, u. s. f. Es
geschahe auf meinen Befehl. Ich habe Befehl dazu, es ist mir befohlen worden.
Bis auf weitern Befehl, bis ein anderer Befehl gegeben wird. 2) Die Gewalt, das
Recht, solche Befehle zu ertheilen, die Herrschaft über eine Sache. Unter
eines Befehl stehen. Er hat zwey Provinzen unter seinem Befehle. Die Flotte
segelte unter dem Befehle, oder unter den Befehlen, des Herzogs von York.
Dieser Gebrauch ist vermuthlich von den Franzosen entlehnet, die ihr
Commandement und Ordre auf gleiche Art gebrauchen. 3) In der höflichen
Sprache des Umganges, der Wille, die Neigung, das Belieben, Was ist zu ihrem
Befehle? was belieben sie? Es stehet ihnen zu Befehl, sie haben freye Gewalt
darüber.
Und was sie nur wünschte War zu ihrem Befehl, Zachar.
d. i. ward ihr gewähret. 4) * Empfehlung, welche
Bedeutung doch nur allein im Oberdeutschen üblich; z. B. machen sie dem
Herren meinen Befehl, empfehlen sie mich ihm.Anm. Im Oberdeutschen wird dieses
Wort noch mit dem alten Alemannischen Hauchlaute Befelch oder Befehlich
gesprochen. Ein Befehl gebt nur auf einzelne Fälle, eine Verordnung ist
ein allgemeiner Wille, und wenn sie auf immer gültig bleiben soll,
heißt sie ein Gesetz.
S. Befohlen. [
789-790]