Bedingen
, verb. irreg. act.
S. Dingen. 1) Etwas mit einem verabreden, im gemeinen
Leben. So ist es unter uns bedungen worden. Am häufigsten aber, 2) einen
Vertrag wegen des Preises einer Sache machen, in welcher Bedeutung dieses Wort
von dem Käufer gebraucht wird. Eine Arbeit bey einem Handwerksmanne
bedingen, mit ihm um den Preis einig werden. Man sieht es diesen Kleinigkeiten
an, daß sie sehr genau bedungen sind. 3) Mit einer Bedingung versehen; in
welcher Bedeutung aber nur das Mittelwort bedingt, in der regulären Form,
da es in den übrigen Bedeutungen bedungen hat, (
S. Dingen,) üblich ist; z. B. der bedingte
Ratschluß Gottes. [
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