Das Bauerlehen
, des -s, plur. ut nom. sing. ein Lehen, welches statt der
Ritterdienste mit Zins und Gülte beschweret ist, und daher auch von Bauern
besessen werden kann; im Gegensatze der adeligen oder Ritterlehen. Dergleichen
Lehen werden in Österreich Beutellehen, an andern Orten Seßlehen,
Schulzenlehen, Gemeinlehen, Zinsgüter, Erbzinsgüter, u. s. f.
genannt.
S. diese Wörter. [
755-756]