Ausweiden, verb. reg. act. einen Thiere das Eingeweide ausnehmen; ein Ausdruck, der vornehmlich bey den Jägern üblich ist, wo man ihn eigentlich von den Dachsen gebraucht. Hasen, Füchse und kleinere Raubthiere werden ausgeworfen, großes Wildbret aber wird aufgebrochen. [667-668] | |