Ausschreiben
, verb. irreg. act.
S. Schreiben. 1) Heraus schreiben. Etwas ausschreiben,
es aus einem Buche schreiben. In engerer Bedeutung schreibt man jemanden aus,
wenn manStellen aus dessen Schrift abschreibt und für seine Gedanken
ausgibt, wodurch man zum Ausschreiber wird. 2) Bis zu Ende schreiben, im
Gegensatze des Abkürzens. Eine Rechnung ausschreiben, sie vollständig
aussetzen. Ein Wort ganz ausschreiben. 3) Durch ausgeschickte Schreiben bekannt
machen, anbefehlen. Einen Landtag, eine Lieferung, einen Bußtag, eine
Schatzung ausschreiben. Daher ein ausschreibender Fürst, in dem Deutschen
Staatsrechte, ein Fürst der das Recht hat, die Stände seines Kreises
zu Kreistagen zu berufen. Ausschreibende Städte, diejenige Städte,
welche die übrigen zu Städtetagen berufen. 4) Aufhören zu
schreiben; als ein Neutrum. So auch die Ausschreibung, und das Ausschreiben,
des -s, plur. ut nom. sing. ein öffentlicher Brief, worin etwas
ausgeschrieben wird. [
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