Ausreden
, verb. reg. welches in doppelter Gattung üblich ist.I. Als
ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1) Wie das einfache reden, Worte
und Töne von sich geben, im gemeinen Leben. er ist so heiser, daß er
kaum ausreden kann; welches viel leicht der einzige Fall ist, in welchem es in
dieser Bedeutung gebraucht wird. 2) Eine rede zu Ende bringen. Einen nicht
ausreden lassen. Laß mich nur ausreden. haben sie bald ausgeredet?II. Ales
ein Activum. 1) Mit Worten gehörig ausdrucken, vollkommen beschreiben.
Welche Zunge wird das Ausreden können? Wer will seines Lebens Länge
ausreden? Es. 57, 8. In welcher Bedeutung bey dem Ottfried irredinon vorkommt.
2) Leer reden, alles sagen, was man weiß. Wenn man sich zu sehr ausredet,
ist man in Gefahr, matt zu werden. Wenn wir unser Herz ausgeredet haben, Gell.
3) Aus dem Sinne reden, durch Worte von etwas abbringen, im gemeinen Leben.
Einem eine irrige Meinung, ein böses Vorhaben ausreden. Er läßt
sich nichts ausreden.
Und beyde sich den Urquell aller Fehden Den Ehstand ewig
auszureden, Michael.
4) Sich ausreden, sich durch Worte von einer Schuld oder
Verbindlichkeit zu befreyen suchen, sich entschuldigen. Sich mit etwas
ausreden. Er redet sich immer mit einem andern aus, schiebt die Schuld auf
einen andern. Aber, einen bey jemanden ausreden, für entschuldigen, ist
nur in Oberdeutschland üblich.Anm. Ausreden für aussagen, bekennen,
ingleichen für ausplaudern, sind gleichfalls nur der Oberdeutschen Mundart
eigen. Das Substantiv die Ausredung ist wenig gebräuchlich, indessen kommt
es doch zuweilen in der zweyten und dritten Bedeutung des Activi vor. In den
vierten Bedeutung ist ausreden nach dem Latein. excusare gebildet, in welchem
man das im Hochdeutschen veraltete kösen, kosen und kusen, reden, nicht
verkennen kann. [
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