Ausknebeln, verb. reg. act. durch Herausthuung des Knebels in Freyheit setzen. Einen Hund ausknebeln, beyden Jägern, ihn von der Kette los machen; im Gegensatze des Einknebelns. Auch, einen Hund ausknebeln, wenn er sich verbissen hat, vermittelst des Knebels los machen. Daher die Ausknebelung. [605-606] | |