Der Ausgeber
, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Ausgeberinn, plur.
die -en, eine Person die etwas ausgibt, oder heraus gibt, in der eigentlichen
Bedeutung des Verbi. Der Ausgeber eines Wechsels, der denselben von sich gibt,
und dagegen Geld in Empfang nimmt. Die Ausgeberinn, in den Haushaltungen, eine
Person, welche dem Gesinde die nöthigen Lebensmittel und andere
Bedürfnisse heraus gibt, und zugleich die Aufsicht über die
Haushaltung führet; an einigen Orten eine Hausjungfer, die
Beschließerinn, in Liefland die Ausspeiserinn, in einigen
Niedersächsischen Gegenden die Altfrau, und auf den Sächsischen
Landgütern auch wohl die Käsemutter. In einigen Klöstern wird
auch der Ökonomus der Ausgeber genannt. [
595-596]