Die Aufwartung
, plur. inusit. das Aufwarten, so wohl in der ersten
eigentlichen Bedeutung. Die Aufwartung bey einem haben, demselben aufzuwarten
bestellet seyn. So auch an den Höfen von denjenigen Personen, welche
zunächst zur Bedienung der Person eines großen Herrn verpflichtet
sind. Ingleichen die Aufwartung mit der Musik, die Besorgung und
Aufführung der Musik bey Hochzeiten u. s. f. Als auch in der zweyten
Bedeutung. Einem seine Aufwartung machen, ihn mit Ehrerbiethung besuchen.
Selten wird dieses Wort im Plural gebraucht; z. B. Ich konnte vor der Menge der
Aufwartungen kaum zu mir selber kommen, Gell. Wo alsdann Personen, die ihre
Aufwartungen machen, zu verstehen sind. In der gezierten Sprechart wird es so
wie Bedienung, oft als ein Concretum für einen Bedienten oder eine
Bediente gebraucht. An manchen Höfen ist es ein Collectivum, die zur
Aufwartung bestimmten Personen zu bezeichnen, nehmlich den Kammerherren,
Kammerjunker, Adjudanten u. s. f. Statt dieses Wortes ist in Oberdeutschland
die Aufwart üblich. [
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