Aufsperren
, verb. reg. act. 1) Weit öffnen. Die Thür, das
Fenster aufsperren. Den Rachen aufsperren. Die Augen aufsperren, ingleichen
Maul und Nase aufsperren, sind niedrige Ausdrücke, welche nur aus
Verachtung von einer mit Dummheit begleiteten Bewunderung gebraucht werden.
Matros' und Bauer sperrt den Mund verwundernd auf, Zachar.
Einem das Maul aufsperren, ihm vergebliche Hoffnung machen,
gehöret gleichfalls in die niedrige, wenigstens harte Sprechart. 2) Was
verschlossen ist, mit dem Sperrzeug öffnen. Ein Schloß, eine
Thür, ein Zimmer aufsperren, das Schloß mit einem stählernen
Haken öffnen, bey den Schlössern. In Oberdeutschland wird aufsperren
überhaupt für aufschließen gebraucht. Eben daselbst bedeutet es
aber auch so viel als aufschütten und verschließen; z. B. Getreide
aufsperren. So auch die Aufsperrung. [
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