Auflehnen
, verb. reg. act. 1) Auf etwas lehnen, d. i. stützen, als
ein Reciprocum. Sich auflehnen. Sich mit dem Arme auflehnen. 2) Sich in die
Höhe lehnen, sich bäumen; eigentlich von einem widerspänstigen
Pferde. Das Pferd lehnt sich auf. Figürlich auch von einer jeden
thätigen Widersetzlichkeit. Sich wider seinen rechtmäßigen
Herren auflehnen.
Lehnt sich das Laster auf, alsdann ist Strafen Pflicht,
Weiße.
Sich einem auflehnen, wie bey dem Opitz vorkommt, für
wider ihn, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich. Im Oberdeutschen lautet
dieses Verbum aufleinen.Daher die Auflehnung in allen obigen
Bedeutungen. [
509-510]